Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen
Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.
Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten:
- Montag: 14 bis 15 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerdedelmenhorstde.
Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.
Gebühren
- Gebühr: 109,00 EUR. Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.