Prostitutionsveranstaltungen sind für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
Wer Prostitutionsveranstaltungen organisieren oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
oder nach Vereinbarung
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 300,00 EUR an.
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept erteilt. Sie kann als einmalige Erlaubnis oder als Erlaubnis für mehrere gleichartige Veranstaltungen erteilt werden.
Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.