Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten
Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Nachweise und Unterlagen Sie erbringen müssen.
Gebühren
Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.
Fristen
Die Zulassung bei den zuständigen Stellen muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009
- § 15 Abs. 1 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) Richtlinie 2009/158/EG des Rates vom 30.11.2009 Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Voraussetzungen
Es sind festgelegte Anforderungen an die Einrichtung und Funktionsweise des Betriebes einzuhalten, ein genehmigtes betriebliches Gesundheitskontrollprogramm in Bezug auf bestimmte Krankheiten ist durchzuführen. Betriebe dürfen für eine Zulassung nur Geflügel halten. Außerdem werden die Betriebe regelmäßigen amtlichen Gesundheitskontrollen unterzogen.
Nähere Informationen über die Anforderungen für eine Zulassung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der zuständigen Stelle.
- Gegebenenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Vor-Ort-Kontrolle