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Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

Unterlagen

Zur Einrichtung einer Beistandschaft

  • Personalausweis des Antragstellers / der Antragstellerin
  • ggf. Kontoverbindungsdaten
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ferner sind alle Unterlagen hilfreich die evtl. schon bestehen, wie etwa Schreiben eines Anwalts, Unterhaltstitel, etc.)

Zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss/-erstatz:

  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers / der Antragstellerin
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sofern vorliegend: Unterhaltstitel, Gerichtbeschluss oder -urteil oder Nachweis über die Zustellung der Unterhaltsklage
  • Kontoverbindungsdaten zur Überweisung des Vorschusses / der Ersatzleistung
  • Nachweis über den Trennungszeitpunkt oder die Scheidung
  • Ggf. Aufenthaltstitel
  • Kindergeldnachweis
  • Ggf. Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtserklärung
  • Ggf. Vaterschaftsanerkenntnis
  • Nachweis über den Trennungszeitpunkt z.b. Bestätigung des Rechtsanwalts
  • Sofern vorliegend (Mahn-) Schreiben im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Unterhaltsforderungen des Kindes
  • Ggf. Nachweise über Einkünfte aus Vermögen des Kindes (Zinsen u. ä.) und Arbeit des Kindes (z.B. Ausbildungsvergütung)

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei.

Bearbeitungsdauer

Beistandschaft:

  • Nach einer persönlichen Besprechung (ca. 30 bis 60 Minuten) erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von 3 Wochen. Dies ist auch abhängig von den notwendigen Maßnahmen.

Unterhaltsvorschuss:

  • Nach Einreichung eines vollständigen Antrags erfolgt die Bearbeitung umgehend.

Fristen

Das Kind muss noch minderjährig sein.

Voraussetzungen

  • Kind muss noch minderjährig sein
  • Sie sind alleinerziehend und Ihr Kind lebt bei Ihnen

Zusätzlich bei Unterhaltsvorschuss:

  • Der andere Elternteil kann oder will keinen Unterhalt zahlen
  • Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass diese selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, bzw. durch die Unterhaltsvorschusszahlung aus dem SGB II-Bezug herausfallen oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II- Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 EURO brutto monatlich erzielt

Verfahrensablauf

Beistandschaft:

  • Die Beistandschaft kann dann persönlich eingerichtet werden oder über einen schriftlichen, formlosen Antrag beantragt werden.
  • Meist ist eine persönliche Vorsprache zur Einrichtung einer Beistandschaft sinnvoll. Hierzu wird ein Termin vereinbart, der meist 30bis 60 Minuten dauert.

Unterhaltsvorschuss

  • Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welchem sämtliche relevante Unterlagen hinzugefügt werden müssen.