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Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung: Beurkundung

Eine Erklärung, durch welche die Mutterschaft zu einem Kind anerkannt wird, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden.

Eine Anerkennung der Mutterschaft kommt nur in den Fällen zur Anwendung, wenn sich die Abstammung eines Kindes, nicht miteinander verheirateter Eltern, nach dem Recht des Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder alternativ nach dem Heimatrecht der Mutter richtet.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, wird diese öffentlich beurkundet. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Adresse

Rathaus
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr 
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. 
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.