Gaststättenrecht: Bescheinigung - Erkenntnisstand
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Schwierzi | 04221 99-2261 |
Informationen zur Datenschutzrichtlinie sind unter "Downloads/Links" zu finden.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
oder nach Vereinbarung
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenverordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Circa 14 Tage
Die Gaststättenbehörde hat eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 NGastG durchgeführt.
Zuständig ist die Gemeinde, der die Aufnahme von Alkoholausschank im Rahmen eines Gaststättenbetriebes angezeigt wurde.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Schwierzi | 04221 99-2261 |