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Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichen Partnern

Gebühren

  • Einzelfallabhängig, kann variieren
  • Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die Zuständige Stelle. 
  • Gebühr: 40,00 EUR. Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
  • Gebühr: 100,00 EUR. Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.