Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichen Partnern
Gebühren
- Einzelfallabhängig, kann variieren
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die Zuständige Stelle.
- Gebühr: 40,00 EUR. Wenn die Eheschließung in einem anderem Standesamt vollzogen wird als dort, wo die Eheschließenden ihren Wohnsitz haben.
- Gebühr: 100,00 EUR. Für die Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen Eheschließungen bei lebensgefährlichen Erkrankungen.