Kfz-Zulassungsbescheinigung - Verlust
Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II wird von der Zulassungsbehörde jeweils eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Sind noch Dokumente der alten Form vorhanden (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), wird immer eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt.
Wurde das Dokument gestohlen, erstatten Sie bitte eine Anzeige bei der Polizei.
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein):
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief):
Die Zulassungsbescheinigung Teil II/ der Fahrzeugbrief wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (Dauer: 17 Tage) kann die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt und ausgehändigt werden. Auch eine Zulassung ist dann erst möglich.
§§ 11, 12 FZV
1. Abschnitt Ziffer 2 und 2. Abschnitt Ziffer 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Bei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Der eingetragene Halter muss persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen, um die eidesstattliche Versicherung abzugeben.