Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Termine nach Vereinbarung
Es ist ein Antrag erforderlich.
Diesen finden Sie unter Downloads / Links.
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer V1.1.8 an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Dr. Niebuhr | (04221) 99-1114 | veterinaer.ordnungdelmenhorstde |