Jugendhilfe in Gerichtsverfahren
Das Sachgebiet Jugendhilfe in Gerichtsverfahren hat zwei Aufgabenschwerpunkte:
Die Jugendgerichtshilfe informiert, begleitet und unterstützt straffällig gewordene junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren im gesamten Strafverfahren. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist sie zudem Ansprechpartner für die Eltern.
Die zuständigen Mitarbeiter sind unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Im Vordergrund stehen die Betroffenen und nicht deren Straftat. Die Jugendgerichtshilfe ist weder Ankläger noch Anwalt.
Angebote und Aufgaben:
- Informierung über das Strafverfahren und seine Folgen
- Begleitung des jungen Menschen zur Hauptverhandlung
- Empfehlung einer gerichtlichen Maßnahme
- Unterstützung bei Problemen des jungen Menschen in Familie, Schule, Freizeit und Lehr-/Arbeitsstelle
- Beratung während einer Untersuchungshaft aufgrund einer schwerwiegenden Straftat
- Klärung einer Arrest-/Haftvermeidung bei schweren Straftaten
- Vermittlung und Begleitung gerichtlicher Weisungen und Auflagen
Angebote und Aufgaben der Jugendhilfe im Familienverfahren:
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung in Fragen des Personensorge- und Umgangsrechts
- Mitwirkung in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Ohne Wissen und Einverständnis werden keine persönlichen Daten erhoben, festgehalten und weitergeleitet.
Adresse
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon | (04221) 99-1931 |
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Telefax | (04221) 99-141930 |
E-Mail-Adresse | jugendhilfe-in-gerichtsverfahrendelmenhorstde |
Raum | 1. Etage links |
Gliederung
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