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Pressemitteilung - 22. März 2016

Kostenlose Nachhilfe für lernschwache Schüler

Anlässlich der kürzlich erteilten Halbjahreszeugnisse weist das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Delmenhorst auf die Möglichkeit einer Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes hin.

Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist oder die ein wesentliches Lernziel in einem Unterrichtsfach nicht erreichen, können diese außerschulische Förderung in Anspruch nehmen, um Defizite zu beheben – sofern die Familien soziale Leistungen beziehen oder über ein geringes Einkommen verfügen.

Die Lernförderung erfolgt nur bei anerkannten Anbietern. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Schule über die Notwendigkeit und den Umfang der Förderung.

Familien, die einen Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, können den Antrag beim Familien- und Kinderservicebüro an der Oldenburger Straße 9 stellen.

Für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II sowie Familien mit geringem Einkommen ist das Jobcenter Am Wollelager 21 zuständig.

Darüber hinaus bietet das Bildungs- und Teilhabepaket weitere Unterstützung: So werden die Kosten für Klassenfahrten oder eintägige Ausflüge mit der Schule oder Kindertageseinrichtung übernommen. Jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres kann eine Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von insgesamt 100 Euro erfolgen. Darüber hinaus wird das Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtung bezuschusst. Die Eltern zahlen lediglich einen Eigenanteil von einem Euro pro Essen.

Auch können Kosten für eine Schülerbeförderung beantragt werden, wenn die nächstgelegene Schule zu weit entfernt ist. Bis zur 10. Klasse besteht ein Anspruch aufgrund einer Satzung der Stadt Delmenhorst, ab der 11. Klasse können die Kosten über das Bildungs-und Teilhabepaket übernommen werden. Entsprechende Anträge sind beim Fachdienst Schule und Sport zu stellen. Weitere Informationen gibt es unter Telefon (04221) 99-2433.

Bis zum Alter von 18 Jahren werden Mitgliedsbeiträge, zum Beispiel für den Fußballverein, in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit bezuschusst. Auch der Unterricht in künstlerischen Fächern durch den Besuch einer Musikschule sowie die Teilnahme an einer Freizeit können finanziell unterstützt werden.

Nähere Auskünfte erteilt das Familien- und Kinderservicebüro per E-Mail an familienservicebuerodelmenhorstde oder unter der Telefonnummer (04221) 99-2900.


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