Pressemitteilung - 25. Februar 2015
Einstweilige Verfügung gegen Stadt abgelehnt
Das Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg stützt die Stadt Delmenhorst und hat die einstweilige Verfügung des Personalrates der Stadt im Zuge der beschlossenen Gründung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH am 20. Februar abgelehnt.
"Mit dem Beschluss des VG Oldenburg wird der Kurs der Stadt bestätigt. Der Rat hat die Gründung der neuen Gesellschaft einstimmig beschlossen und daher werden die Wirtschaftsförderung und auch die Mitarbeiter in die neue Gesellschaft überführt", sagt Oberbürgermeister Axel Jahnz.
In der vergangenen Woche hatte der Förderverein der örtlichen Wirtschaft seine Geschäftsanteile an der Stadtmarketing Delmenhorst GmbH offiziell an die Stadt übertragen und damit den Weg für die neue Wirtschaftsförderungsgesellschaft frei gemacht.
Nr. 86/15 - tif