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Pressemitteilung - 18. Dezember 2014

Anfang 2015 wird wieder nachgeeicht

Verbraucherschutz ist messbar. Daher müssen Waagen alle zwei Jahre auf ihre Genauigkeit überprüft werden. Diese Kontrolle wird im Delmenhorster Stadtgebiet Anfang des Jahres vorgenommen.

Marktbeschicker und andere Gewerbetreibende mit messbaren Leistungen sind aufgerufen, zwischen dem 5. und 30. Januar an der gesetzlichen Nacheichung teilzunehmen sowie eichpflichtige Messgeräte, Waagen und Gewichte bereitzuhalten.

Die Messgeräte müssen vorher gesäubert und in einen eichfähigen Zustand gebracht worden sein. Ein zentrales Eichlokal gibt es im Jahr 2015 nicht. Innerhalb der zweiten bis fünften Kalenderwoche des kommenden Jahres erfolgt ausschließlich eine Rundfahrt.

Blutdruckmessgeräte fallen nicht mehr unter die gesetzliche Pflicht. Das Eichamt nimmt jedoch messtechnische Kontrollen vor.

Informationen darüber, wann und welche sonstigen Geräte der Eichpflicht unterliegen, sind ab sofort dem öffentlichen Aushang am Rathaus zu entnehmen. Weitere Auskünfte erteilt das Eichamt unter Telefon (0441) 971780.


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