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Beistandschaft

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Unterlagen

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter, wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Fristen

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt.