Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Adresse
City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749
Delmenhorst
Unterlagen
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
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der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
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bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
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die werdende Mutter, wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Fristen
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt.
Zuständige Organisationseinheit