Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
Wenn Sie sich als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines Deutschen weiterhin zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein und dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird in der Regel für mindestens ein Jahr verlängert.
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.
Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten:
- Montag: 14 bis 15 Uhr
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