Hundean- / -abmeldung
Jeder ist verpflichtet, seinen Hund an- und abzumelden.
Die Satzung der Stadt Delmenhorst sieht eine Anmeldung vor:
- wenn der Hund älter als drei Monate ist.
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund.
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Adresse
Bürgerbüro, City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749
Delmenhorst
Öffnungszeiten
Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr
Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Angaben zu den Gebühren finden Sie hier.
Fristen
Die Hundehalterin/der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt (Anschaffung) anzumelden.
Hinweise
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Zuständige Organisationseinheit