Abfallgebühren
Die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgt über den Grundbesitzabgabenbescheid. Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Gebühren gegenüber der Stadt ist der Grundstückseigentümer.
Abfallerzeugern aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten stehen ein schmaleres Leistungsspektrum zur Verfügung. Die für Haushalte vorgehaltene Sperrmüllabfuhr oder die Abfall-Annahmestellen können von gewerblichen Abfallerzeugern nicht genutzt werden. Diese Tatsache spiegelt sich in der geringeren Höhe der Abfallgebühren wider.