Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung
Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Anhängerschein)
-
bei ausländischen Fahrzeugen entsprechende Papiere (fehlen in den ausländischen Papieren die Angaben über das zulässige Gesamtgewicht und die Motorleistung, sind entsprechende amtliche Bescheinigungen mit diesen Angaben erforderlich)
Gebühren
Einzelgenehmigungen:
- Ausnahmen nur innerhalb von Delmenhorst: 30 Euro
- Ausnahmen bis zu 150 Kilometer Entfernung zum Zielort: 40 Euro
- Ausnahmen über 150 Kilometer Entfernung zum Zielort: 50 Euro
Dauergenehmigungen (ab zwei Wochenenden):
- Ausnahmen nur innerhalb von Delmenhorst: 100 Euro
- Ausnahmen bis zu 150 Kilometer Entfernung zum Zielort: 120 Euro
- Ausnahmen über 150 Kilometer Entfernung zum Zielort: 150 Euro
Bei einer Einzel- oder Dauergenehmigung für mehrere Fahrzeuge, die alternativ eingesetzt werden sollen, fallen pauschal 250 Euro an.
Fristen
Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa eine Woche.
Hinweise
Unter das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 30 Absatz 3 StVO fallen:
- alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
- alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge mit Anhängern (also auch PKW-ähnliche Vans mit LKW-Zulassung mit Anhänger)
Aus der Anlage zum Antragsformular können Sie entnehmen, welche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen.