Grundsätzlich ist es verboten, an einem Sonn- oder Feiertag einen Transport mit einem LKW über 7,5 Tonnen oder einem LKW mit Anhänger durchzuführen.
Haben Sie jedoch gute Gründe, insbesondere wenn ein Transport zu einem anderen Zeitpunkt tatsächlich unmöglich ist oder erhebliche Nachteile erzeugen würde, kann eine Ausnahme vom Fahrverbot beantragt werden.
bei ausländischen Fahrzeugen entsprechende Papiere (fehlen in den ausländischen Papieren die Angaben über das zulässige Gesamtgewicht und die Motorleistung, sind entsprechende amtliche Bescheinigungen mit diesen Angaben erforderlich)
Einzelgenehmigungen:
Dauergenehmigungen (ab zwei Wochenenden):
Bei einer Einzel- oder Dauergenehmigung für mehrere Fahrzeuge, die alternativ eingesetzt werden sollen, fallen pauschal 250 Euro an.
Unter das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 30 Absatz 3 StVO fallen:
Aus der Anlage zum Antragsformular können Sie entnehmen, welche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen.
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Frau Bargfrede | (04221) 99-2321 | ausnahmendelmenhorst-verkehrde |
Frau Heinecke | (04221) 99-2316 | ausnahmendelmenhorst-verkehrde |
Herr Meier | (04221) 99-2278 | ausnahmendelmenhorst-verkehrde |
Herr Hohnhorst | (04221) 99-2302 | ausnahmendelmenhorst-verkehrde |