Städte, Gemeinden und Landkreise des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen geben einen im gesamten Bereich des Kommunalverbundes gültigen Parkausweis für Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Betriebe aus.
Bei Arbeiten in der Region muss damit nur noch bei einer Behörde ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden.
Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel im Laufe einer Woche. Bei einer größeren Anzahl kann sich die Bearbeitung verlängern.
§ 46 Absatz 1 Nr. 3, 4a und 4b Straßenverkehrsordnung (StVO)
Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Betriebe, die innerhalb des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen ihren Firmenhauptsitz haben, können den Handwerkerparkausweis bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis beantragen, der für den Ort des Firmensitzes zuständig ist.
Firmen ohne Hauptsitz, aber mit Firmenniederlassung im Bereich des Kommunalverbundes, können den Handwerkerparkausweis bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis beantragen, der für den Ort der Firmenniederlassung zuständig ist.
Firmen, die weder einen Hauptsitz noch eine Niederlassung innerhalb des Kommunalverbundes haben, kann der Handwerkerparkausweis bei einer beliebigen Kommune innerhalb des Verbundes beantragt werden.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Bargfrede | (04221) 99-2321 | ausnahmendelmenhorst-verkehrde |
Frau Heinecke | (04221) 99-2316 | ausnahmendelmenhorst-verkehrde |
Herr Meier | (04221) 99-2278 | ausnahmendelmenhorst-verkehrde |
Herr Hohnhorst | (04221) 99-2302 | ausnahmendelmenhorst-verkehrde |