Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Betriebe, die innerhalb des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen ihren Firmenhauptsitz haben, können den Handwerkerparkausweis bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis beantragen, der für den Ort des Firmensitzes zuständig ist.
Firmen ohne Hauptsitz, aber mit Firmenniederlassung im Bereich des Kommunalverbundes, können den Handwerkerparkausweis bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis beantragen, der für den Ort der Firmenniederlassung zuständig ist.
Firmen, die weder einen Hauptsitz noch eine Niederlassung innerhalb des Kommunalverbundes haben, kann der Handwerkerparkausweis bei einer beliebigen Kommune innerhalb des Verbundes beantragt werden.