Abfallbehälter bestellen
Gebühren
Die Gebühren für die Abfallentsorgung werden gemäß Abfallgebührensatzung jährlich festgesetzt und sind abhängig von der gewählten Gefäßgröße.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen bilden hier die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Delmenhorst und die Abfallgebührensatzung der Stadt Delmenhorst.
Hinweise
Organische Abfälle aus Küche und Garten können private Haushalte durch Eigenkompostierung selber verwerten. Von daher gibt es hier unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Überlassungspflicht durch die Stadt befreien zu lassen. Die Befreiung ist mit einem hier hinterlegten Formular schriftlich anzuzeigen. Hier ist der Ansprechpartner der Fachdienst Umwelt/Abfallwirtschaft.
Verfahrensablauf
Nach Anmeldung des Bedarfes werden die Abfallgefäße über die mit der Abfallentsorgung beauftragte ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH ausgeliefert. Die Gebühren werden mit dem Grundbesitzabgabenbescheid dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Zuständige Stelle
Die zuständige Organisationseinheit ist der Fachdienst Steuern und Abgaben.