Für zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke sind für den regelmäßig anfallenden Hausmüll (Bio- und Restabfall) der Bewohner ausreichend Abfallbehälter vorzuhalten. Verantwortlich hierfür ist der Grundstückseigentümer.
Im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwanges stehen den privaten Haushalten Rest- und Bioabfallbehälter sowie eine Altpapiertonne zur Verfügung. Es gibt in der Stadt Delmenhorst kein Mindestbehältervolumen; die Auswahl richtet sich ausschließlich nach dem Bedarf. Die Abfallgefäße werden jeweils 14-tägig geleert.
Organische Abfälle aus Küche und Garten können private Haushalte durch Eigenkompostierung selber verwerten. Von daher gibt es hier unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Überlassungspflicht durch die Stadt befreien zu lassen. Die Befreiung ist mit einem hier hinterlegten Formular schriftlich anzuzeigen. Hier ist der Ansprechpartner der Fachdienst Umwelt/Abfallwirtschaft.
Nach Anmeldung des Bedarfes werden die Abfallgefäße über die mit der Abfallentsorgung beauftragte ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH ausgeliefert. Die Gebühren werden mit dem Grundbesitzabgabenbescheid dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Die zuständige Organisationseinheit ist der Fachdienst Steuern und Abgaben.