Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie ein oder zwei Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Welche romantischen Trauorte es in Delmenhorst gibt, erfahren Sie hier.
Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist persönlich, telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei der Reservierung per E-Mail erhalten Sie kurzfristig eine Bestätigung.
Ab dem 1. Mai 2020 können heiratswillige Paare ihren Wunschtermin für die standesamtliche Trauung in Delmenhorst bereits ein Jahr im Voraus reservieren. Die eigentliche Anmeldung zur Eheschließung ist jedoch weiterhin erst frühestens sechs Monate vor der geplanten Eheschließung möglich.
Telefon | (04221) 99-2371 |
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(04221) 99-2378 | |
Telefax | (04221) 99-1213 |
Raum | 2 und 4 |
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Prüfungsaufwand im Einzelfall.
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Frau Beneke | (04221) 99-2371 | standesamtdelmenhorstde |
Frau Celik | (04221) 99-2378 | standesamtdelmenhorstde |