Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigen Sie zum Bezug von Wohnungen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine "Wohnungszuweisung" dar.
Die in Niedersachsen ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines ist, dass der Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Die hier ausgestellte Wohnberechtigungsbescheinigung ist nur im Land Niedersachsen gültig.
Telefax | (04221) 99-142230 |
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E-Mail-Adresse | wohnberechtigungsscheinedelmenhorstde |
nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail
Die Ausstellung aber auch die Ablehnung eines Wohngeldberechtigungsscheines ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Provisionen und Maklercourtagen sind bei belegungsgebundenen Wohnungen unzulässig.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung liegt zwischen 10 und 20 Euro. Die Gebühr wird sofort fällig.