Personen, die akut von Obdachlosigkeit bedroht sind und aus eigener Kraft, insbesondere aus eigenen Finanzmitteln, keine andere Wohngelegenheit gefunden haben, können bei nachvollziehbarem Unterbringungsbedarf von der Stadt Delmenhorst zeitlich befristet eine Notunterkunft zugewiesen bekommen. Hierfür ist eine Vorsprache für ein Unterbringungsgespräch notwendig. In dem Gespräch sind die Bedarfsvoraussetzungen anhand des jeweiligen konkreten Einzelfalls darzulegen und nachzuweisen.
Betroffene können sich telefonisch oder persönlich bei der Kontaktstelle Zuwanderung und Integration (Lange Straße 136) melden.