Reisepass beantragen
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Noch vorhandene Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen nicht mehr zum Grenzübertritt. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Kontakt
Telefon | (04221) 99-1999 |
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Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr
Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.
Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
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Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
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letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Gebühren
- Gebühr: 70,00 EUR. Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
- Gebühr: 21,00 EUR. Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
- Gebühr: 37,50 EUR. Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
- Gebühr: 59,50 EUR. Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
- Gebühr: 92,00 EUR. Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
- Geltungsdauer: sechs Jahre für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
- Geltungsdauer: zehn Jahre für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Hinweise
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
An wen muss ich mich wenden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.