Geburtsurkunde / Geburtenregister
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Telefon | (04221) 99-2375 |
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Telefax | (04221) 99-1213 |
Raum | 5 |
Adresse
Rathaus
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
- Gebühr: 7,50 EUR. Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- Gebühr: 15,00 EUR. Ausstellung der Urkunde
- Gebühr: 70,00 EUR. Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)Downloads und Links
- Anforderung Geburtsurkunde (online)Anforderung Geburtsurkunde (online)