Fahrerlaubnis ersetzen
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Voraussetzungen:
- ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
- Besitz einer Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Seit 1. November 2008 gilt Folgendes: Ist ein Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, hat der Inhaber den Verlust unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen, sofern er nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.
Kontakt
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
---|
Adresse
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
Unterlagen
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
sowie
- bei Verlust: Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- bei Unbrauchbarkeit: alter Führerschein
- bei Namenswechsel: alter Führerschein und eine Bescheinigung über die Namensänderung, falls der neue Name noch nicht im Personalausweis und Reisepass eingetragen ist
Gebühren
25,30 bis 75 Euro
Zahlungsart
Bar oder mit EC-Karte
Bearbeitungsdauer
Es dauert ca. drei Wochen (vorausgesetzt, alle Antragsunterlagen liegen vor), bis der neue Kartenführerschein ausgehändigt werden kann. Eine Benachrichtigung darüber, wann der Führerschein abholbereit bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, erfolgt nicht.
Fristen
Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Hinweise
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009
Eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten) kann in der Regel telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat. Sie ist nicht erforderlich, wenn der aktuelle Führerschein in Delmenhorst ausgestellt ist. Hier steht Ihnen ein Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines neuen Kartenführerscheines sprechen Sie bitte mit den Antragsunterlagen persönlich in der Führerscheinstelle vor. Einen Antrag können Sie dann innerhalb weniger Minuten vor Ort ausfüllen.
Downloads und Links
Ansprechpartner
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Weiner |
|
(04221) 99-2275 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Musielak |
|
(04221) 99-2273 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Frau Paul |
|
(04221) 99-2270 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Seedorf |
|
(04221) 99-2277 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |
Herr Woltjen |
|
(04221) 99-2274 | fahrerlaubnisdelmenhorstde |