Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen solcher Einflüsse vorzubeugen.
Zu den dominanten schädlichen Umwelteinwirkungen zählen neben Luftverunreinigungen auch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme sowie Strahlen. Diese Wirkungen können von technischen Anlagen, Straßen aber auch Freizeiteinrichtungen, Gewerbebetrieben oder Privataktivitäten ausgehen. Der Fachdienst Umwelt ist als untere Immissionsschutzbehörde für die Einhaltung diesbezüglicher Schutzbestimmungen zuständig.