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Revitalisierung der Kommune durch Nutzung leerstehender Ladenlokale mittels Mietpreis-Reduzierung

Die Innenstadt von Delmenhorst leidet zusehends unter den Folgen der Corona-Pandemie, sichtbare Folgen sind steigende Leerstände und damit verbunden ein Sinken der Kundenzahlen und auch der Umsätze. Um diesem Umstand entgegenzuwirken, wurde im Kontext des Sofortprogrammes „Perspektive Innenstadt!“ durch eine gezielte Förderung bei der Untervermietung von leerstehenden Ladenflächen die Attraktivität der Innenstadt gestärkt werden.

Mit dem Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ unterstützt das Land Niedersachsen Kommunen, die mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Die Maßnahme wird mittels der EU-Aufbauhilfe REACT-EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe) als Teil der Reaktion der Union auf die Corona-Pandemie finanziert. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Unter Zuhilfenahme oben genannter Fördergelder hat die Stadt Delmenhorst zwei Immobilien in der Innenstadt angemietet und gibt diese zu verminderten Mietkonditionen an interessierte Jungunternehmer, kulturelle Persönlichkeiten und experimentelle Geschäftsmodelle weiter. Ein Ladenlokal steht direkt am Schweinemarkt zur Verfügung, die zweite Ladenfläche ist in der Langen Straße ansässig. Die ausgewählten Flächen stellen einen adäquaten Präsentationsraum für neue, innovative Ideen dar und tragen zur Revitalisierung der Delmenhorster Innenstadt bei.

Insofern Sie Interesse an einer Bespielung der Fläche besitzen, senden Sie bitte eine aussagekräftige Mitteilung an die E-Mailadresse kickoffdelmenhorstde (bitte bei Anhängen das Dateiformat PDF wählen).

Folgende Punkte sollten in ihrer Nachricht Beachtung finden:

  • Bevorzugter Standort
    Die Stadt Delmenhorst hat insgesamt zwei Immobilien in unmittelbarer Innenstadtlage angemietet. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie sich für die Immobilie in der Langen Straße 121, 27749 Delmenhorst oder in der Cramerstraße 206, 27749 interessieren.
  • Attraktivität des Angebotes für die Innenstadt
    Bewertet wird, ob die Angebotsvielfalt in der Innenstadt durch das Angebot der Händler und Unternehmer bereichert wird, etwa durch ein Alleinstellungsmerkmal oder ein besonderes, qualitativ hochwertiges Warensortiment. Bei Dienstleistern und Gastronomiebetrieben wird darauf geachtet, ob das Angebot bspw. durch Individualität, ein besonderes Konzept oder eine besondere Erlebnisqualität eine Bereicherung für die Innenstadt darstellt.
  • Impulse für die Innenstadt
    Berücksichtigt wird, ob durch die Neueröffnung eines Ladenlokals neue Zielgruppen angesprochen werden, welche bisher nicht regelmäßig in der Innenstadt waren, oder Besucher animiert werden, häufiger in die Innenstadt zu kommen oder länger in der Innenstadt zu verweilen. Zudem wird geprüft, ob durch das neue Angebot im Antrag Vernetzungspotenziale mit anderen Anbietern, Vereinen oder Optionen einer Community-Bildung unter den Besuchern beschrieben werden.
  • Wirtschaftliche Aspekte
    Bewertet wird, ob das geplante Vorhaben detailliert dargelegt wird und eine Entwicklung über den 31. März 2023 hinaus dargestellt wird. Positiv bewertet wird, wenn der Antragsteller bereits berufliche Expertise oder Erfahrungen in dem Bereich nachweisen kann.

Bei positiver Bewertung des Vorhabens wird die Stadt Delmenhorst mit Ihnen Kontakt aufnehmen und die Rahmenbedingungen der Nutzung mit Ihnen vertraglich fixieren.

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