Sprungmarken

Ortsrecht

Die Stadt Delmenhorst ist berechtigt, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung verbindliche Regelungen durch Satzung oder Verordnung zu erlassen (Ortsrecht).

Zuständig für den Erlass des Ortsrechts ist der Rat der Stadt. Satzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Ausfertigung durch den Hauptverwaltungsbeamten und der Verkündung. Das Ortsrecht der Stadt Delmenhorst wird im Delmenhorster Kreisblatt, dem amtlichen Verkündungsblatt der Stadt, bekannt gemacht. Das aktuell geltende Ortsrecht der Stadt Delmenhorst finden Sie hier.

Adresse

Rathaus
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Montag und Mittwoch: 13 bis 15.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 13 bis 16 Uhr

oder nach Vereinbarung