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Container aufstellen - Genehmigung

Wer eine öffentliche Fläche beansprucht, damit Einschränkungen erzeugt und die Beanspruchung nicht überwiegend der Fortbewegung dient, übt Sondernutzung aus. Wer zum Beispiel Baustoffe lagert, ein Gerüst oder einen Container aufstellt, nutzt die Straße hauptsächlich für stationäre Arbeiten. Es handelt sich dann um eine Sondernutzung.

Für Sondernutzungen muss eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung beantragt werden, um eine sichere Verkehrsführung zu garantieren.

Eine besondere Form der Sondernutzung liegt vor, wenn Verkehrsbestimmungen nicht für die Allgemeinheit gleich, sondern für bestimmte, vorübergehende Zwecke für bestimmte Antragsteller, geregelt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein vorübergehendes Haltverbot eingerichtet wird, um einen Umzug möglichst problemlos durchführen zu können.

In solchen oder ähnlichen Fällen muss ein Antrag auf Einrichtung einer vorübergehenden Haltverbot-Zone gestellt werden.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst