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Großraum-/Schwerlasttransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung

Gebühren

Gemäß aktueller Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Gebührennummer: 263

von 40 bis 1.300 Euro

Fristen

Der Antrag sollte grundsätzlich 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.

Eine Einzelerlaubnis oder -ausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauererlaubnis oder -ausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:

  • polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich,
  • nur für bestimmte Fahrtstrecken,
  • oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden.

Rechtsgrundlagen

§ 29 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Absatz 1 Nr. 5 StVO
RGST 2013 (Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte)

Hinweise

Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung ist die Stadt Delmenhorst immer dann, wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz, seine Geschäftsniederlassung in der Stadt hat, den Transport von Delmenhorst aus durchführen will oder der Transport Delmenhorst als Ziel hat.