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Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Anhängerschein)
  • bei ausländischen Fahrzeugen entsprechende Papiere (fehlen in den ausländischen Papieren die Angaben über das zulässige Gesamtgewicht und die Motorleistung, sind entsprechende amtliche Bescheinigungen mit diesen Angaben erforderlich)

Gebühren

Einzelgenehmigungen:

  • Ausnahmen nur innerhalb von Delmenhorst: 30 Euro
  • Ausnahmen bis zu 150 Kilometer Entfernung zum Zielort: 40 Euro
  • Ausnahmen über 150 Kilometer Entfernung zum Zielort: 50 Euro

Dauergenehmigungen (ab zwei Wochenenden):

  • Ausnahmen nur innerhalb von Delmenhorst: 100 Euro
  • Ausnahmen bis zu 150 Kilometer Entfernung zum Zielort: 120 Euro
  • Ausnahmen über 150 Kilometer Entfernung zum Zielort: 150 Euro

Bei einer Einzel- oder Dauergenehmigung für mehrere Fahrzeuge, die alternativ eingesetzt werden sollen, fallen pauschal 250 Euro an.

Fristen

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa eine Woche.

Hinweise

Unter das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 30 Absatz 3 StVO fallen:

  • alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen
  • alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge mit Anhängern (also auch PKW-ähnliche Vans mit LKW-Zulassung mit Anhänger)

Aus der Anlage zum Antragsformular können Sie entnehmen, welche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung rechtfertigen.