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Fahrverbot Sonn- und Feiertag - Ausnahmegenehmigung

Grundsätzlich ist es verboten, an einem Sonn- oder Feiertag einen Transport mit einem LKW über 7,5 Tonnen oder einem LKW mit Anhänger durchzuführen.

Haben Sie jedoch gute Gründe, insbesondere wenn ein Transport zu einem anderen Zeitpunkt tatsächlich unmöglich ist oder erhebliche Nachteile erzeugen würde, kann eine Ausnahme vom Fahrverbot beantragt werden.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst