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Baumfällgenehmigung

Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Den Baumfällantrag finden Sie hier.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst