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Parkausweis für Handwerker

Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie der Gewerbeanzeige oder Kopie der Handwerkskarte
  • Kopie(n) der Zulassungsbescheinigung(en) Teil I (früher: Fahrzeugschein) für die betroffenen Fahrzeuge

Gebühren

  • für einen Monat: 30 Euro (weitere, zeitgleich geltende Ausnahmen desselben Antragstellers: 15 Euro)
  • für sechs Monate: 90 Euro (weitere, zeitgleich geltende Ausnahmen desselben Antragstellers: 45 Euro)
  • für ein Jahr: 150 Euro (weitere, zeitgleich geltende Ausnahmen desselben Antragstellers: 75 Euro)
  • nachträglich beantragte Ausnahmen des gleichen Antragstellers, die für die Restlaufzeit der bereits gültigen Ausnahmen gestellt werden: 30 Euro
  • Änderungen bestehender Ausnahmen: 15 Euro

Fristen

Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel im Laufe einer Woche. Bei einer größeren Anzahl kann sich die Bearbeitung verlängern.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Absatz 1 Nr. 3, 4a und 4b Straßenverkehrsordnung (StVO)

Hinweise

Handwerksbetriebe und handwerksähnliche Betriebe, die innerhalb des Kommunalverbundes Niedersachsen/Bremen ihren Firmenhauptsitz haben, können den Handwerkerparkausweis bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis beantragen, der für den Ort des Firmensitzes zuständig ist.

Firmen ohne Hauptsitz, aber mit Firmenniederlassung im Bereich des Kommunalverbundes, können den Handwerkerparkausweis bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis beantragen, der für den Ort der Firmenniederlassung zuständig ist.

Firmen, die weder einen Hauptsitz noch eine Niederlassung innerhalb des Kommunalverbundes haben, kann der Handwerkerparkausweis bei einer beliebigen Kommune innerhalb des Verbundes beantragt werden.