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Umweltinformationen: Altlasten und altlastverdächtige Flächen - Auskunftsrecht

Unterlagen

Auskünfte sind schriftlich zu beantragen. Für einen Antrag werden benötigt:

  • Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung,
  • Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke.

Weitere Nachweise können sein:

  • Zustimmung des Grundstückseigentümers,
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses.

Gebühren

Für die Auskunft werden ab einem Bearbeitungsaufwand von einer halben Stunde Gebühren erhoben.

Hinweise

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz