Verkehrsüberwachung
Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG)
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Hinweise
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).
Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion
An wen muss ich mich wenden
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).