Wer aufgrund besonderer Umstände einmalig oder vorübergehend eine Straße mit bestimmten Verkehrsverboten (zum Beispiel Gewichtsbeschränkung oder Einfahrtverbot für bestimmte Fahrzeuge) befahren will, kann fahrzeugbezogen eine Ausnahme vom konkreten Verkehrsverbot beantragen.
In seltenen Fällen kann eine Dauerausnahme beantragt werden, wenn persönliche oder in der Örtlichkeit liegende Gründe vorliegen.
für einen Tag: 10,20 Euro
für zwei Tage bis zu einem Monat: 25 Euro
für über einen Monat bis zu einem Jahr (Maximaldauer): 150 Euro
Der Antrag wird in der Regel im Laufe einer Woche bearbeitet. Bei einer größeren Anzahl von Ausnahmegenehmigungen kann sich die Bearbeitung jedoch verlängern.
§ 46 Absatz 1 Nr. 2 oder 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.
Wenn Sie wegen Anlieferungen in einen Verbotsbereich mit dem Zusatzverkehrszeichen "Betriebs- und Versorgungsdienst frei" einfahren wollen, können Sie dies ohne Ausnahmegenehmigung tun, solange sich das Lieferziel im Verbotsbereich befindet.