Unterhaltsheranziehung
Ansprechpartner
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Herr Bugrahan | (04221) 99-1762 | grundsicherungdelmenhorstde |
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – 12.Teil – (früher: Sozialhilfe) erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Sofern Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder betroffen sind, wird diese Aufgabe im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss oder im Sachgebiet Beistandschaft bearbeitet.
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 11 Uhr
und nach Vereinbarung
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Name | Telefon | E‑Mail |
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Herr Bugrahan | (04221) 99-1762 | grundsicherungdelmenhorstde |