Unterhaltsheranziehung
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – 12.Teil – (früher: Sozialhilfe) erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Sofern Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder betroffen sind, wird diese Aufgabe im Sachgebiet Unterhaltsvorschuss oder im Sachgebiet Beistandschaft bearbeitet.
Adresse
Siemershaus
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 8.30 bis 11 Uhr
und nach Vereinbarung