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Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Trotz bedeutender Fortschritte bei der Bekämpfung sind Infektionskrankheiten auch in Deutschland nicht besiegt. Das globale Bevölkerungswachstum, die hohe Mobilität der Menschen und Migrationsbewegungen führen dazu, dass sich Krankheitserreger überall und schnell ausbreiten können. Neu auftretende, gefährliche Krankheitserreger können zudem große Teile der Bevölkerung bedrohen.

Ziel des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbare Krankheiten wirkungsvoll zu verhüten, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Im Rahmen des Infektionsschutzes hat der Fachdienst Gesundheit folgende Aufgaben:

  • Aufklärung und Beratung über Infektionskrankheiten und deren Verhütung
  • Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Bearbeiten von Infektionsmeldungen
  • Ermittlung von Kontaktpersonen sowie der Ursache von Infektionen
  • Anordnung und Kontrolle von Schutzmaßnahmen

Für den wirksamen Infektionsschutz sind zuverlässige Kenntnisse über das Vorkommen von ansteckenden Erkrankungen erforderlich. Deshalb unterliegt das Auftreten bestimmter Infektionskrankheiten einer Meldepflicht. Zur Meldung verpflichtet sind in erster Linie Ärzte, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen.

Mit dem im Bereich „Downloads/Links“ bereitgestellten Formular können Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, indem Sie es ausdrucken und ausgefüllt an den Fachdienst Gesundheit faxen.

Der Fachdienst erteilt zudem detaillierte Informationen über einzelne Infektionskrankheiten und stellt Informationsmaterial zur Verfügung.

Zu den wirksamsten Vorsorgemaßnahmen gegen Infektionskrankheiten gehören Impfungen. Der Fachdienst führt individuelle Impf- und reisemedizinische Beratungen durch.

Für weitere Auskünfte sowie eine persönliche Beratung ist die vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

und nach Vereinbarung