Sprungmarken

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie Ernährung, eine angemessene Unterkunft, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Heizung und Haushaltsenergie. Die dahingehenden Bedarfe werden mit Ausnahme der Unterkunfts- und Heizkosten von den Regelsätzen erfasst. Diese beinhalten ebenso Anteile für Hausrat und Bekleidung.
Darüber hinausgehende Einzelbeihilfen kommen nur in eingeschränktem Umfang in Betracht.
Um den Bedarf eines Leistungsberechtigten zu ermitteln, sind zunächst die so genannten Regelsätze zugrunde zu legen. Im Zuge der Reform des Sozialhilferechts ab 01.01.2005 wurden diese erhöht und decken nunmehr auch alle Einzelbedarfe, die in der Vergangenheit im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt durch Beihilfen aufgefangen wurden, mit ab.
Diesem Regelbedarf werden die (angemessenen) Unterkunfts- und Heizkosten sowie mögliche Mehrbedarfe wegen
  • Alter und Nachweis des Merkzeichens "G",
  • volle Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens "G",
  • Schwangerschaft,
  • Alleinerziehung von Kindern,
  • kostenaufwendige Ernährung
zugeschlagen.
Ferner sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
Während bei der Hilfe zum Lebensunterhalt noch Vorsorgeleistungen für das Alter angerechnet werden, kommt dies bei der Grundsicherung nicht in Betracht.

Adresse

Siemershaus
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.