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Einwilligung des Vaters in die Adoption eines Kindes

Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Personalausweis ,Reisepass oder vergleichbares Dokument) 

Gebühren

Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann Ihnen das Notariat vor der Beurkundung mitteilen.

Die öffentliche Beurkundung der Verzichtserklärung vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die Sie ggf. vor der Beurkundung klären möchten, erfordern einen zeitlichen Aufwand, der in jedem Einzelfall anders ist. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.

Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.

Fristen

Einen Verzicht auf die Übertragung des Sorgerechts kann der nicht mit der Mutter verheiratete Vater erst nach der Geburt des Kindes beurkunden lassen.

Seine Einwilligung in die Adoption kann der nicht mit der Mutter verheiratete und nicht sorgeberechtigte Vater dagegen bereits vor der Geburt des Kindes beurkunden lassen. Ansonsten können Mutter und Vater – getrennt oder gemeinsam – die notarielle Einwilligung in die Adoption ihres Kindes frühestens acht Wochen nach der Geburt erteilen.

Rechtsgrundlagen

Hinweise

Die Einwilligung in die Adoption muss notariell (also von einer Notarin oder einem Notar) beurkundet werden.

Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist ebenfalls in einem Notariat möglich, aber beispielsweise auch in einem Jugendamt.

Voraussetzungen

Sie müssen der Vater des Kindes sein. Ist die Vaterschaft noch nicht rechtswirksam festgestellt, müssen Sie glaubhaft machen können der Vater des Kindes zu sein.

Beispielsweise könnte die Mutter bestätigen, dass nur Sie als Vater des Kindes in Betracht kommen.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie der Vater des Kindes sind. Als Nachweis kann eine Geburtsurkunde des Kindes dienen, in der Sie als Vater eingetragen sind. Ist das Kind noch nicht geboren, müssen Sie glaubhaft machen, der Vater des Kindes zu sein (siehe Voraussetzungen). Gleiches gilt, wenn Ihre Vaterschaft nach der Geburt des Kindes noch nicht rechtswirksam festgestellt worden ist.
  • Die Person, die die Urkunde aufnimmt, klärt Sie über die Rechtswirkung der Urkunde auf. 
  • Die Urkunde wird dann an das Familiengericht übersandt. Die Einwilligung bzw. der Verzicht wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist.
  • Sowohl die Einwilligung als auch der Verzicht sind unwiderruflich. Das heißt, auch wenn Sie Ihre Meinung ändern sollten, können Sie nicht von den beurkundeten Erklärungen zurücktreten.