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Behindertenbeauftragter

Hinweise

Um der Tätigkeit als Kommunale Behindertenbeauftragte im Sinne der Menschen mit Behinderungen vertrauensvoll, verantwortungsbewusst und ordnungsgemäß nachkommen zu können, bedarf es bestimmter Voraussetzungen und Befugnisse, die von Rat bzw. Verwaltung erteilt wurden:

  • Die Behindertenbeauftragte hat jederzeit das Recht, an Sitzungen der Stadtratsausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen.
  • Die Behindertenbeauftragte kann sich jederzeit direkt an die Oberbürgermeisterin, den Verwaltungsvorstand sowie einzelne MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung wenden.

Die Beratung erfolgt kostenlos.