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Schuleingangsuntersuchung

Alle schulpflichtigen Kinder werden im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens aufgrund rechtlicher Grundlagen ärztlich untersucht. Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet. Die Einladung erfolgt durch den Fachdienst Gesundheit. Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Untersuchung findet in den Untersuchungsräumen an der unten genannten Adresse statt.

Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet unter anderem die orientierende Erfassung/Beurteilung folgender Kriterien:

  • Sehfähigkeit (Sehschärfe, räumliches Sehen, Farbsehen)
  • Hörfähigkeit
  • Sprach- und Sprechentwicklung
  • Wahrnehmungsfähigkeit bezüglich optischer und akustischer Informationen
  • Bewegung (Körperkoordination, Fein-, Grob-, und Visomotorik)
  • allgemeine und soziale Entwicklung
  • Gesundheitszustand
  • Impfstatus
  • soziale Daten

Ziel dieser Untersuchung ist es, vor dem Schulbeginn schulrelevante entwicklungsphysiologische und/oder körperliche Auffälligkeiten zu erkennen und die Eltern über das Angebot von eventuell notwendigen Hilfen zu informieren und zu beraten. Bei chronischen Krankheiten oder Behinderungen können – mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten – schulrelevante Informationen an die zuständige Grundschule weitergeleitet werden und eine Beratung der Lehrer erfolgen.

Zusammenfassend verfolgt die Schuleingangsuntersuchung folgende Ziele:

  • Erkennung von individuellen gesundheitlichen und sozialen Problemen, die den Schulbesuch beeinflussen können, einschließlich Beratung bei frühzeitig notwendigen pädagogischen Maßnahmen.
  • Individuelle Beratung zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Allgemeine Gesundheitsberatung

Adresse

Burggrafendamm 38
27753 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Vereinbarung