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Medizinalaufsicht / Überwachung der Ausübung der Heilkunde

Hinweise

Eine „umfassende Medizinalaufsicht“ gibt es in Niedersachsen nicht.

Die zu früheren Zeiten bestehende Aufsicht über „sonstiges ärztliches Hilfspersonal“ zielte primär auf die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes an entsprechenden Kräften. Diese Regelung ist ersatzlos entfallen, da der Sicherstellungsauftrag zwischenzeitlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wurde. Diese übernahmen durch die Tätigkeit ihrer medizinischen Dienste auch Aufgaben der Berufsaufsicht. Weitere Aufsichtspflichten obliegen den jeweiligen Kammern.